Fahrlehrerausbildung - Jetzt Fahrlehrer / Fahrlehrerin werden!
Die Ausbildung für BE
Die Ausbildung für A
Die Ausbildung für CE
Weiterbildungen - Wir bieten Fortbildungen nach § 53 FahrlG an!
Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre (bis zur Vollendung der Ausbildung)
eine bereits Abgeschlossene Ausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Abitur)
• Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren
• Fahrerlaubnis Klasse BE bis zum Lehrgangsbeginn
• Fachärztliches Gutachten
• Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung:
Länge: 12 Monate
• Phase 1: 8 Monate Grundausbildung in der Ausbildungsstätte
• Phase 2: 4 Monate Lehrpraktikum an einer Ausbildungsfahrschule
3 Teilprüfungen:
• Fahrpraktische Prüfung
• Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
• Lehrproben
Was kostet die Ausbildung?
Die Ausbildungskosten können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten.
Solltest du die kompletten Kosten alleine tragen, dann kommst du insgesamt auf 13.734,54€.
Was muss ich tun, um mich anzumelden?
Kontaktiere uns einfach! Wir besprechen die Einzelheiten mit dir und melden dich an.
Schreib uns per Mail an: info@fahrschul-akademie.com
Oder ruf uns an: 05341 / 1 888 685
Voraussetzungen:
• Mindestalter: 21 Jahre
• eine bereits Abgeschlossene Ausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Abitur)
• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
• Fahrerlaubnis Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
• Fahrerlaubnis Klasse A bis zum Lehrgangsbeginn
• Fachärztliches Gutachten
•Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung:
• 1 Monat Fahrlehrerausbildungsstätte
• Prüfungen: Fahrpraktische Prüfung + Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
Was kostet die Ausbildung?
Die Ausbildungskosten können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten.
Solltest du die kompletten Kosten alleine tragen, dann kommst du insgesamt auf 2772,98€.
Was muss ich tun, um mich anzumelden?
Kontaktiere uns einfach! Wir besprechen die Einzelheiten mit dir und melden dich an.
Schreib uns per Mail an: info@fahrschul-akademie.com
Oder ruf uns an: 05341 / 1 888 685
Voraussetzungen:
• Mindestalter: 21 Jahre
• eine bereits Abgeschlossene Ausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Abitur)
• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
• Fahrerlaubnis Klasse CE seit mindestens 2 Jahren
• oder bereits seit 6 Monaten hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse geführt
• oder eine Zusatzausbildung von mindestens 60 Stunden in einer Fahrschule absolviert
• Fachärztliches Gutachten
• Polizeiliches Führungszeugnis
Dauer und Ablauf der Ausbildung:
• 2 Monate Fahrlehrerausbildungsstätte
• Prüfungen: Fahrpraktische Prüfung + Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
Was kostet die Ausbildung?
Die Ausbildungskosten können in vielen Fällen vom Arbeitsamt übernommen werden. Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, dann beraten wir dich hinsichtlich anderer Finanzierungsmöglichkeiten.
Solltest du die kompletten Kosten alleine tragen, dann kommst du insgesamt auf 3995,48€.
Was muss ich tun, um mich anzumelden?
Kontaktiere uns einfach! Wir besprechen die Einzelheiten mit dir und melden dich an.
Schreib uns per Mail an: info@fahrschul-akademie.com
Oder ruf uns an: 05341 / 1 888 685
Jeder Fahrlehrer muss laut § 53 FahrlG alle vier Jahre Fortbildungen machen. Diese können entweder durch einen dreitägigen Fortbildungslehrgang erfolgen oder man muss innerhalb der vier Jahre vier einzelne Fortbildungen belegen.
Fahrlehrerfortbildungen nach §53 Abs. 1 FahrlG
21.04. - 23.04.2022
01.09. - 03.09.2022
01.12. - 03.12.2022
Die Kosten für die Fortbildungen sind:
1 Tag 130€
2 Tage 250€
3 Tage 330€
Einweisungseminar zum Ausbildungsfahrlehrer nach §16 Abs und §35 Abs 1 Nr 2 FahrlG
16.05. - 20.05.2022 (499€)